| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Ausführungsgesetz zum § 47 Abs. 1b AsylG in Kraft getreten

Am 12.12.2018 wurde im Landtag NRW der Gesetzentwurf eines Ausführungsgesetzes zum § 47 Abs. 1b AsylG unverändert angenommen und beschlossen. Das Gesetz trat am 19.12.2018 in Kraft.

Das Gesetz macht von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1b AsylG Gebrauch und erhöht die maximale Unterbringungsdauer in Landeseinrichtungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von sechs Monaten auf 24 Monate. 

Schutzsuchende sind seitdem verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ oder als „unzulässig“ bis zur Ausreise oder bis zur Abschiebung in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens 24 Monate, zu wohnen. Familien mit minderjährigen Kindern sollen nach sechs Monaten zugewiesen werden, wenn bis dahin noch keine Erstentscheidung über den Asylantrag getroffen wurde.

Das Gesetz finden Sie hier.

Zurück zu "Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: