| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Erlass: Umsteuerung des Systems zur Unterbringung von Asylsuchenden
Anbei finden Sie einen Erlass des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2020:
Umsteuerung des Systems zur Unterbringung von Asylsuchenden
Im Laufe des 1. Quartals 2020 werden im Rahmen des Aufnahme- und Verteilsystems verfahrenstechnische Änderungen vorgenommen.
Die Verteilung der Dublin-Fälle erfolgt künftig auf die bisherigen gewidmeten Verfahrenseinrichtungen nach Rücküberstellungsländern. Die Verteilung der übrigen Asylsuchenden wird auf alle Einrichtungen nach Herkunftsland vorgenommen. Ungeachtet dessen wird – soweit zur Vermeidung von Spannungen erforderlich – auch weiterhin eine Ethnientrennung vorgenommen werden.