| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Erlass zur Steuerung des Asylsystems - Umsetzung des Ausführungsgesetzes zu § 47 Abs. 1b AsylG

Am 16.07.2019 gab das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration einen Erlass zur Umsetzung des Ausführungsgesetzes zu § 47 Abs. 1b AsylG heraus. Der Erlass konkretisiert die landesrechtliche Regelung, die vorsieht, dass Schutzsuchende in NRW grundsätzlich bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens und bei Ablehnung ihres Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ oder „unzulässig“ bis zur Ausreise oder Abschiebung – längstens 24 Monate – in der Landesaufnahme verbleiben müssen.
 

Eine Ausnahme ist für Familien mit minderjährigen Kindern vorgesehen. Diese werden unabhängig vom Verfahrensstand i. d. R. nach sechs Monaten einer Kommune zugewiesen.
 

Zudem sollen neben Personen aus Georgien nun auch Personen aus Armenien und Aserbaidschan generell in ein beschleunigtes Asylverfahren „analog“ § 30a AsylG einbezogen werden, obwohl diese Länder nicht zu den sog. sicheren Herkunftsstaaten zählen. Hierzu hat die Landesregierung NRW eine Zusatzvereinbarung mit dem BAMF getroffen.
 

Der neue Erlass ersetzt den Erlass zur Steuerung des Asylsystems ab 2018 vom 14.06.2018.  


Den Erlass zur Steuerung des Asylsystems – Umsetzung des Ausführungsgesetzes zu § 47 Abs. 1 b AsylG vom 16.07.2019 finden Sie hier.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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