| Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen NRW veröffentlicht Landesgewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen
Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) NRW veröffentlichte Anfang April 2017 das Landesgewaltschutzkonzept (LGSK), welches verbindliche Richtlinien zum Schutz der Anwohner*innen und vulnerabler Personen vor Gewalt aufstellt.
Gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und mithilfe von Anregungen und Feedback von Organisationen der Frauenhilfe, Flüchtlingshilfe, NGOs und LSBTI*-Vertretungen hat das MIK ein Konzept veröffentlicht, welches "nicht als politisches Programm mit Zielsetzungen zu verstehen (ist), sondern als wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich der Handlungsempfehlungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen." (S. 6) Die erarbeiteten Richtlinien gelten jedoch als verbindlich und sollen von allen ZUEs des Landes, den Betreuungsverbänden, den Sicherheitsdiensten und allen in der Einrichtung tätigen Personen umgesetzt werden (S. 9).
Das Anliegen des LGSK ist, alle Bewohner*innen und Tätigen in der Einrichtung bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Das MIK bezieht sich hierbei auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
"Denn jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person – ohne irgendeinen Unterschied etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, nationaler oder sozialer Minderheit, geschlechtlicher Orientierung und sexueller Identität, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand (vgl. Art. 2/3 UN Menschenrechtscharta/ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)." (S. 5) Dazu sei es wichtig, alle Beteiligten zu sensibilisieren, "Hinweise auf mögliche Gewalt - insbesondere auch sexualisierte bzw. geschlechtsspezifische Gewalt sowie homophob bzw. transphob motivierte Gewalt - und Diskriminierung frühzeitig zu erkennen und ein Verständnis für Reaktionsmuster der Flüchtlinge aufgrund von Erlebtem zu erlangen, um rechtzeitig Präventions- oder Deeskalationsmaßnahmen ergreifen zu können." (S. 6)
Das Konzept hat zwei Schwerpunkte. Es will Hinweise für die präventive Arbeit und die Intervention bei Gewalt geben. Als besonders schutzbedürftige Personen gelten hierbei u.a. "minderjährige Mädchen und Jungen, alleinreisende Frauen (mit Kindern), Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, Personen mit schweren körperlichen und/oder psychischen Erkrankungen, Opfer des Menschenhandels, Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben [...]" (S. 9). Betont wird, dass das "Zusammenwirken aus baulichen, organisatorischen und institutionellen sowie sozialpädagogischen und psychologischen Maßnahmen" für einen nachhaltigen Schutz bedeutend sind (ebd.). Die Einrichtungsleitung soll min. zwei Mal im Jahr ein Monitoring initiieren und die Umsetzung der genannten Richtlinien kontrollieren (ebd.).
Im Folgenden sollen einige der Forderungen des Ministeriums aufgelistet werden:
- Die Privatsphäre der Geflüchteten soll ausreichend berücksichtigt werden (S. 13).
- Alle Räume und Wege innerhalb und außerhalb der Einrichtung sind ausreichend auszuleuchten, sodass Angsträume reduziert werden können (ebd.).
- "Für alleinreisende Frauen (mit minderjährigen Kindern) sind separate Unterkunftsräume mit eigenen Frauenbereichen und Sanitärräumen vorhanden" (S. 14)
- Sanitärräume sind nach Geschlecht zu trennen (S. 14), Toiletten müssen abschließbar sein (S. 15).
- Schlafräume sollen abschließbar sein, sofern dies möglich ist. Wenn nicht, sind Notrufsysteme zu installieren (S. 14).
- Die Schlafräume für alleinreisende Frauen dürfen nicht unmittelbar an die Schlafräume der Männer angrenzen und müssen durch geeignete Maßnahmen gesichert sein, bei Nacht dürfen Kontrollgänge in diesen Bereichen insbesondere nur von Frauen durchgeführt werden (S. 14).
- Von Gewalt Betroffene sind in besonders geschützten Wohn- und Schlafbereichen unterzubringen, welche durch Wachpersonal gesondert überwacht werden (ebd.).
- Schutz- und Rückzugsräume für schutzbedürftige Personen sind einzurichten (ebd.).
- Spieflächen für Kinder etc. sind auf dem Gelände der Einrichtung vorhanden (ebd.).
- Bei der Zuweisung der Zimmer sind Schutzbedürftige wie Schwangere oder alleinreisende Frauen etc. vorrangig zu berücksichtigen (S. 15).
- Enge Betreuung bei Schutzbedürftigkeit, evtl. Unterbringung in einer anderen Unterkunft (S. 16).
- "Der vorgegebene Betreuungsschlüssel wird beachtet und eine ausreichende Präsenz weiblicher und männlicher Ansprechpersonen möglichst mit mehrsprachlicher Qualifikation sowie Kenntnissen im geschlechter- und kultursensiblen Umgang jederzeit vor Ort sichergestellt" (S. 16).
- Das Personal ist durch den Betreuungsverband "durch Schulungen oder Fortbildungen insbesondere für die Themen Traumatisierung und Gewaltprävention sowie das Erkennen von geschlechtsspezifischer/sexualisierter und homophober bzw. transphober sowie häuslicher Gewalt sensibilisiert" (S. 17).
- Für den Umgang mit vulnerablen Personen soll es geschultes Personal / eine Ansprechperson geben (S. 17).
- "Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in der Einrichtung u.a. über folgende Themen informiert und aufgeklärt: Gleichberechtigung von Mann und Frau, Frauen- und Kinderrechte sowie Rechte von LSBTTI-Personen, weitere Persönlichkeitsrechte und Diskriminierungsverbote, Strafbarkeit von Gewalt an Kindern sowie Partnerinnen und Partnern, dem Verbot von Menschenhandel, Strafbarkeit u.a. des Handels, des Erwerbs und des Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Demokratieverständnis. Dies kann beispielsweise über das Auslegen von Broschüren und Informationsmaterial in verschiedenen Landessprachen geschehen oder durch niedrigschwellige (möglichst auch geschlechtshomogene) Informationsveranstaltungen erfolgen" (S. 20).
- Informationsmaterial soll über externe beratungs- und Hilfeangebote aufklären (S. 21).
- "Das eingesetzte haupt- und ehrenamtliche Personal wird über die Rechtslage in Bezug auf Gewalt, insbesondere Partnergewalt, sexualisierte Gewalt, homo-, transphobe und kulturbezogene Gewalt, Kindeswohlgefährdung sowie Stalking informiert. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert und darin geschult, Gewalt zu erkennen und gezielt anzusprechen" (S. 21.) Ebenso das Personal in der dezentralen Beschwerdestelle (S. 23).
- Bewohner*innen sollen sich über Gewaltschutzmaßnahmen informiert und ermutigt werden, über Probleme und unklare Situationen mit Ansprechpersonen zu sprechen (S. 25).
- Inanspruchnahme von Sprachmitler*innen, die möglichst kultur- und geschlechtersensibel sein sollen.
Darüber hinaus sind im LGSK Forderungen und Anleitungen zur Reaktion und Intervention bei Gewalt aufgelistet, die in Fällen sexualisierter, häuslicher Gewalt und bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu beachten sind.
Hier finden Sie das gesamte Gewaltschutzkonzept als PDF-Datei.