| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Erlass: Unterbringung unerlaubt eingereister Ausländer in Landeseinrichtungen
Anbei finden Sie einen Erlass des MKFFI NRW vom 26. November 2019:
Zukünftig sollen unerlaubt eingereiste Ausländer nach § 15 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nach dem VilA-System (Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer) verteilt und in Landeseinrichtungen untergebracht werden.
Die folgenden Vorgaben sollen ab sofort angewendet werden.
I. Unterbringung und Verfahren
Der betroffene Personenkreis wird nach VilA-Verteilentscheidung für Nordrhein-Westfalen und Verteilbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zunächst in der EAE Mönchengladbach untergebracht.