| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Zuweisungspraxis bei Flüchtlingen: OVG lässt Berufung nicht zu

Artikel des Westfalen-Blatt vom 3. September 2019:

Werther (WB/SKü). Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in der Klage der Stadt Werther gegen das Land NRW wegen der Zuweisungspraxis von Flüchtlingen eine Berufung aus formalen Gründen nicht zugelassen.

Die Zuweisung wird vom Gericht nicht als Verwaltungsakt gegenüber einer Kommune, sondern lediglich gegenüber dem Flüchtling angesehen. Nach diesem Verständnis kann sich eine Stadt deshalb nicht gegen eine Zuweisung wehren. Deshalb sei die Klage und auch die eingereichte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil nicht zulässig.

Bürgermeisterin Marion Weike, die die Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden selbst vertreten und nach einem Einzelrichter-Urteil im April verloren hatte, bedauert die Entscheidung des OVG. Weike, die bekanntlich auch Vizepräsidentin des Städte- und Gemeindebundes NRW ist, will nun nochmals den politischen Weg wählen und sich an das zuständige Ministerium wenden, damit das Flüchtlingsaufnahmegesetz doch noch geändert wird.

Die engagierte SPD-Politikerin Marion Weike sieht es als Problem, wenn das Land Flüchtlinge zuweist, die längst (vom Land Nordrhein-Westfalen selbst) hätten abgeschoben werden müssen. Stattdessen muss die betroffene Kommune die Kosten für zugewiesene Flüchtlinge ohne jede Bleibeperspektive selber tragen. Marion Weike hatte in zwei Einzelfällen geklagt.

Ein Nordafrikaner war von einer Landesaufnahmeeinrichtung in Viersen nach Werther verlegt worden, obwohl er rechtskräftig abschiebepflichtig nach Belgien war (Dublin-Verfahren).

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

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