| Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen BMI erlässt Energiesparverordnung für öffentliche Gebäude und Einrichtungen
Die Verordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenenergieversorgungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) ist am 1. September 2022 in Kraft getreten.
Sie gilt zunächst bis Februar 2023 und reglementiert u.a. auch das Beheizen von Gemeinschaftsunterkünften oder öffentlichen Wohnraum für Geflüchtete.
Die EnSikuMaV steht hier zum Download bereit.