| Kommunale Unterbringungskonzepte Gebühren der Unterbringung

Zum Teil erheben Kommunen hohe Nutzungsgebühren für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GUn). Flüchtlinge sind zur (Mit-)Zahlung ihrer Unterkunftskosten verpflichtet, wenn sie ein eigenes Einkommen haben (sog. Selbstzahlerinnen). Viele Selbstzahlerinnen sind auf die Gemeinschaftsunterkünfte angewiesen, da sie auf dem Wohnungsmarkt keine bezahlbare Wohnung finden. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich dabei häufig nicht nach der Belegung, dem Zustand des Wohnraums oder der zur Verfügung stehenden Quadratmeterzahl, sondern wird pauschal pro Person festgesetzt.

Dabei sind die Kosten teilweise (deutlich) höher als für eine reguläre Wohnung mit ortsüblicher Miete. Das liegt daran, dass viele Kommunen für die Berechnung sämtliche mit der Unterbringung verbundene Kosten (bspw. für einen Sicherheitsdienst, die soziale Betreuung, die Hausmeisterin, Instandhaltungskosten und/oder weitere Posten) zugrunde legen. Es gibt aber auch Gebührenordnungen, die für Kinder und Jugendliche oder bei nur geringem Einkommen reduzierte Gebühren vorsehen. Auch wird mancherorts die genutzte Wohnfläche für die Gebührenberechnung zugrunde gelegt, was insbesondere für Familien meist geringere Gebühren bedeutet, als die Berechnung pro Person.

Hier finden Sie Beispiele für besonders hohe Nutzungsgebühren, die in jüngerer Vergangenheit auch noch einmal deutlich erhöht wurden:

 

Beispiel: Hörstel

2. Änderungssatzung der Stadt Hörstel zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge in der Stadt Hörstel vom 18.12.2024, in Kraft getreten am 01.01.2025.

Mit der Verabschiedung der Änderungssatzung wurden die Nutzungsgebühren deutlich erhöht. Laut Benutzungs- und Gebührensatzung wird In Hörstel die Gebühr pauschal pro Person erhoben, unabhängig vom Umfang der genutzten Wohnfläche oder dem jeweiligen Wohnstandard der Unterkunft. Auch Kosten für einen Sicherheitsdienst werden in die Gebührenberechnung miteinbezogen. Pro Person wird nun die Zahlung einer Gebühr von 386,70 € inkl. Neben-, Heiz- und Stromkosten fällig (Erhöhung um 76,87 €). Weitere Personen einer Bedarfsgemeinschaft müssen zwar nur einen ermäßigten Betrag zahlen. Auch für diese wurden aber gegenüber der vorherigen Satzung die Gebühren deutlich erhöht. So muss bspw. eine Familie bestehend aus 3 Personen insgesamt 850,74 € an Gebühren entrichten, eine 5-köpfige Familie 1.160,10 €. Die Gebühren liegen nun um 169,12 € bzw. 230,62 € höher, als auf Grundlage der bisherigen Satzung. 

 

Beispiel: Wadersloh

Satzung für Übergangswohnheime der Gemeinde Wadersloh vom 17.12.2024, in Kraft getreten am 01.02.2025 

Die Nutzungsgebühr wird pauschal pro Person erhoben, unabhängig vom Umfang der genutzten Wohnfläche oder dem jeweiligen Wohnstandard. Die Pauschale beträgt laut aktueller Satzung 330,00 € pro Person inkl. Neben-, Heiz- und Stromkosten. Gegenüber der Satzung für Übergangswohnheime vom 22.06.2020 wurde die Gebühr um knapp 90 € erhöht. Bei Familien ab 4 Personen kann „im Einzelfall“ auf einen Teil der Nutzungsgebühr verzichtet werden. Für Personen in einer betrieblichen Ausbildung wird die Gebühr halbiert.

 

Hier finden Sie ein Beispiel für gestaffelte Gebühren, je nach Höhe des Erwerbseinkommens.

Beispiel: Bochum

Auszug aus der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der Wohnunterkünfte der Stadt Bochum von Aussiedlern, Flüchtlingen, Zuwanderern sowie von Obdach-/Wohnungslosigkeit betroffenen Personen (Gebührensatzung Wohnunterkünfte) vom 23. Mai 2017:

Die Höhe der Benutzungsgebühr beträgt 215,00 € monatlich pro Nutzerin/Nutzer.

Auf Antrag gelten für Personen, welche die Benutzungsgebühr vollständig aus eigenem Einkommen aufzubringen haben (Selbstzahler), folgende Regelungen:
Wenn das Einkommen der Nutzerin/des Nutzers lediglich
a) bis zu 25 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach SGB XII liegt, dann
beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 80,00 Euro,
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b) bis zu 30 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB XII liegt,
dann beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 100,00 Euro,
c) bis zu 40 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB XII liegt,
dann beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 130,00 Euro,
d) bis zu 50 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB XII liegt,
dann beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 160,00 Euro,
e) bis zu 60 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB XII liegt,
dann beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 190,00 Euro
pro Nutzerin/Nutzer.

Sollte das Einkommen mehr als 60 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf
nach dem SGB XII liegen, ist die volle Benutzungsgebühr von monatlich 215,00 Euro
pro Nutzerin/Nutzer zu zahlen.

 

 

 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand März 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

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