| Kommunale Unterbringungskonzepte Kommunale Gewaltschutzkonzepte
Vereinzelt haben Kommunen Gewaltschutzkonzepte für ihre kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte (GUs) entwickelt. Hier finden Sie zwei Beispiele:
Beispiel: Oberhausen
Die Stadt Oberhausen hat am 03.07.2017 ein „Gewaltschutzkonzept für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Oberhausen“ im Rat beschlossen. Dem Beschluss war ein längerer Beteiligungsprozess von u.a. Politik, Verwaltung, Polizei und Ehrenamt seit September 2015 vorausgegangen. Für die Stadt gilt durch Ratsbeschluss vom 14.09.2015 zudem ein „Handlungskonzept für Flüchtlinge in Oberhausen“.
Ziele des Gewaltschutzkonzepts sind: Gewalttaten zu vermeiden, die Flüchtlinge sicher unterzubringen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Gewaltrisiko minimieren. Es werden eine Bestandsaufnahme der personellen, strukturellen und baulichen Rahmenbedingungen der Unterbringung vorgenommen sowie Risikofaktoren und schützenswerte Gruppen benannt. Der Schwerpunkt des Konzepts liegt auf der Präventionsarbeit. Diese umfasst bspw. Schulungen für Akteurinnen in der Arbeit mit Flüchtlingen und Informationsangebote für Flüchtlinge. Es werden zudem Hinweise und Ablaufpläne für die Intervention in Gewalt- und Gefährdungssituationen gegeben und bauliche Schutzmaßnahmen wie abschließbare Wohneinheiten und Gemeinschafts- und Kinderspielräume benannt.
Mit Stand Januar 2019 waren viele im Konzept vorgesehene Ansätze, wie Schulungen oder bauliche Maßnahmen, umgesetzt. Ablaufpläne liegen seit Januar 2019 in den GUs vor. Andere Instrumente wurden verworfen oder angepasst. Inhalte der geplanten Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge wurden bspw. aufgrund der Heterogenität und von Sprachbarrieren stattdessen in Einzelgesprächen vermittelt. Hier finden Sie eine Präsentation über die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes von Januar 2019.
Beispiel: Leverkusen
Das „Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von besonders vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Stadt Leverkusen“ wurde am 10.09.2018 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren Stadt Leverkusen beschlossen. Dieses soll die Konzepte zur „Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen“ und zur „Koordination des ehrenamtlichen Engagements in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen“ ergänzen und konkretisieren.
Ziel des Konzepts ist es, insbesondere für vulnerable Gruppen Schutz vor Gewalt zu gewährleisten und internen Risikofaktoren von GUs zu begegnen. Es wird konstatiert, dass die gemeinschaftliche Unterbringung immer Konflikte, Machtmissbrauch und Gewalt mit sich bringe, sodass nicht allen Risikofaktoren begegnet werden könne. Das Konzept umfasst allgemeine, strukturelle und sozialpädagogische gewaltpräventive Maßnahmen sowie Interventionsmaßnahmen für konkrete Gewaltsituationen, die unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Flüchtlingsrat Leverkusen und Wohlfahrtsverbänden entwickelt wurden.