| Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen Unabhängige Beschwerde- und Informationsstelle Flucht (UBIF) beginnt mit der Annahme von Beschwerden
Seit dem 3. Juni 2019 nimmt die Unabhängige Beschwerde- und Informationsstelle Flucht (UBIF) Beschwerden zur Situation und Problemen von Geflüchteten auf, die Verletzungen von Menschenrechten, versagte/verhinderte Teilhabe, Diskriminierung oder andere Probleme aus diversen Lebensbereichen betreffen können. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf Bochum bzw. Ereignisse in Bochum.
Weitere Informationen sowie Flyer in unterschiedlichen Sprachen finden Sie hier.