| Kommunale Unterbringungskonzepte Unsere Forderungen: Verpflichtende Mindeststandards
Der Flüchtlingsrat NRW fordert seit vielen Jahren verbindliche Qualitätsstandards für die Unterbringung von Flüchtlingen auch in den Kommunen festzuschreiben, um den teilweise eklatanten Missständen entgegenzuwirken.
Oberstes Ziel ist eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen. Das Leben in Privatwohnungen ermöglicht Flüchtlingen ein selbstbestimmtes Leben, die Wahrung ihrer Privatsphäre und eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe. Für die Kommunen spart die Unterbringung in Privatwohnungen teilweise erhebliche Kosten ein.
Bis die Unterbringung in Privatwohnungen flächendeckend realisiert ist, fordern wir die Einführung klar definierter und verbindlicher Mindeststandards für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte (GUs).
Als Mindeststandard für eine menschenwürdige Unterbringung fordern wir:
- Geeignete Gebäude in Festbauweise – keine Sammelunterbringung in Zelten, Containern, Schulen, Turnhallen o.ä.
- Abgeschlossene Apartments mit eigenen funktionstüchtigen und sauber übergebenen sanitären Anlagen und Küchen sowie mit einer Mobiliargrundausstattung
- Möglichst kleine GUs mit maximal 80 Bewohnerinnen
- Zentral gelegene Einrichtungen (erreichbarer ÖPNV-Anschluss, Zugang zu Schulen, Ärztinnen, Behörden, Versorgungsmöglichkeiten und sozialer Teilhabe) – keine Unterbringung in Wald-, Industrie- oder Gewerbegebieten
- Eine Mindestgröße der Wohn- und Schlaffläche von 9 m² pro Person
- Räume für die Kinderbetreuung, Freizeit- und Gemeinschaftsräume (z.B. für Sprachkurse) sowie Zugang zum Internet
- Kostenlose, stabile Internetverbindung in allen Wohnräumen
- Behebung von baulichen Mängeln und unverzügliche Schließung von GUs mit erheblichem Schimmelbefall oder ähnlich gravierenden Schäden
- Verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch die Gesundheitsämter, baurechtliche Überprüfungen und Kontrollen des Brandschutzes
- Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle
- Regelmäßige soziale Betreuung durch eine hinreichende Anzahl an Fachkräften – nicht mehr als 80 zu betreuende Personen pro vollzeittätiger Sozialarbeiterin
- Gesonderte Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedarfen (Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende)
- Bereitstellung von „Puffern“ in den Unterbringungskapazitäten durch die Kommunen, um einem unerwarteten Zugangsanstieg adäquat begegnen zu können
- Zeitlich klar definierte Begrenzung der Unterbringung in kommunalen GUs auf maximal zwölf Monate