| Kommunale Unterbringungskonzepte Unterbringungskonzepte mit Stufenmodell
In einigen Kommunen gibt es Konzepte, die Stufenmodelle vorsehen. Nach einer „Orientierungsphase“ in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) soll bei Erfüllung der zugrunde gelegten Kriterien dann meist der Auszug in eine eigene Wohnung, manchmal auch der Umzug in eine kleinere Gemeinschaftsunterkunft, erfolgen. Die Länge der sog. „Orientierungsphase“ ist dabei sehr unterschiedlich. Hier finden Sie Beispiele zu unterschiedlichen Kriterien:
Kriterium: sog. „Integrationswille“ / sog. „Integrationsfähigkeit“
Beispiel: Bocholt
Das „Handlungskonzept für Geflüchtete in Bocholt“ wurde am 21.04.2015 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Bocholt beschlossen. Das Konzept wurde von der Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH (EWIBO GmbH), einer Tochtergesellschaft der Stadt Bocholt, entwickelt, die es auch umsetzt.
Im Verlauf des Jahres 2015 wurden auch Bürgerhallen und Vereinshäuser zur Unterbringung herangezogen. Mittelfristig sei jedoch eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen weiter das Ziel, wurde am 24.11.2015 im Sozialausschuss berichtet.
Bei der Umsetzung des 2015 beschlossenen Konzepts werden u.a. Politik, Verwaltung, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften und Ehrenamt durch themenbezogene Runde Tische eingebunden. Hier finden Sie eine aktuelle Präsentation über das Handlungskonzept von Januar 2019.
Das Unterbringungskonzept der Stadt Bocholt umfasst in der aktuellen Form drei „Wohnstufen“. Neu in Bocholt ankommende Flüchtlinge wohnen zunächst im sog. „betreuten Erstwohnen“ – einer größeren GU mit 100 Unterbringungsplätzen. Die zweite „Wohnstufe“, das „betreute Außenwohnen“, findet in Wohnungen der EWIBO GmbH oder in durch diese angemieteten Wohnungen statt. Die dritte „Wohnstufe“, das sog. „Verfestigungswohnen“, wird durch den Abschluss eigener Mietverträge erreicht. Alle drei Stufen sehen eine Begleitung der Flüchtlinge durch Sozialbetreuerinnen vor.
Während der ersten „Wohnstufe“ wird in einem Zeitraum von sechs Wochen der sog. „Integrationswille“ und die sog. „Integrationsfähigkeit“ der Flüchtlinge durch die Sozialbetreuerinnen der EWIBO GmbH geprüft und eine Einschätzung zur „Wohnstufe“ durch diese gegeben. Welche Kriterien zu welcher Entscheidung führen, ist im Handlungskonzept nicht festgelegt. Aus einem Bericht des Bocholter Report vom 06.04.2019 geht hervor, dass insbesondere Personen aus bestimmten Ländern, denen eine „gute Bleibeperspektive“ zugesprochen wird, eine eigene Wohnung anmieten dürfen.
Kriterien: u.a. Dauer des Aufenthalts in Gemeinschaftsunterkünften
Beispiel: Arnsberg
Das „Unterbringungskonzept – Wohnsituation von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ wurde am 11.03.2015 im Rat der Stadt Arnsberg beschlossen.
Demnach soll eine dezentrale Unterbringung in privatem Wohnraum gefördert werden. Die Höchstwohndauer in GUs für Familien und Alleinerziehende soll ein Jahr und für Alleinstehende zwei Jahre nicht überschreiten. Insbesondere diejenigen Flüchtlinge, bei denen mit einer positiven Entscheidung über den Asylantrag zu rechnen sei, sollen schneller in Privatwohnungen ziehen können. Es wurde zudem geplant, die alten GUs zu sanieren und den Bewohnerinnen kleinere Wohneinheiten mit mehr Wohnraum pro Person als bisher zur Verfügung stellen zu können, um die Wohnsituation zu verbessern und Konflikte zu vermeiden. Die Verwaltung und die in den GUs tätigen Betreuungskräfte unterstützen laut Konzept bei der Wohnungssuche.
Das Arnsberger Konzept definiert auch Mindeststandards (Unterbringungskonzepte mit Mindeststandards), die zumindest für Neubauten gelten sollen.
Im Verlauf des Jahres 2015 wurde jedoch zeitweise auch auf eine Turnhalle zur Unterbringung zurückgegriffen. Zudem wurden neue GUs in Betrieb genommen, die nicht immer den Mindeststandards entsprachen.
Am Stichtag 31.12.2018 waren von der Stadt Arnsberg 469 Asylsuchende und Geduldete unterzubringen. Hiervon lebten 232 Personen in GUs, 237 wohnten in eigenen Wohnungen. Dies geht aus einem Bericht in der Sitzung des Integrationsrats vom 11.02.2019 hervor.
Kriterium: sog. „Bleibeperspektive“
Beispiel: Herne
Die „Konzeptionellen Vorschläge zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Herne“ wurden am 29.09.2015 im Rat der Stadt Herne beschlossen.
Dort heißt es: „Wohnungen anmieten dürfen Personen, die mit großer Wahrscheinlichkeit als Flüchtlinge anerkannt werden oder aus Herkunftsstaaten kommen, in die eine Rückführung auch bei negativem Ausgang des Anerkennungsverfahrens aus verschiedensten Gründen nicht möglich sein wird und diese Menschen daher dauerhaft in Deutschland bleiben“. Im „Situationsbericht Flüchtlinge“ des Fachbereich Soziales der Stadt Herne von Dezember 2018 wird berichtet, dass seit Mai 2016 auch die Teilnahme an einer Schulung „Wohnungsführerschein“ Bedingung für die Anmietung einer Wohnung sei.
Im Sachstandsbericht „Soziales und Wohnen. Unterbringung von Asylbewerbern“ von September 2017 gibt der Fachbereich Soziales der Stadt Herne an, dass das aufgebaute Wohnungsmanagement 2017 insgesamt 152 Personen den Umzug in eine Privatwohnung ermöglicht hat. Laut dem „Situationsbericht Flüchtlinge“ von Dezember 2018 gibt es in der Stadt Herne nach wie vor eine Reihe von GUs, die größte mit knapp über 400 Unterbringungsplätzen. Die Unterbringung in GUs solle nach dem Bericht „in der Regel enden, wenn die untergebrachte Person, sowohl ausländerrechtlich als auch leistungsrechtlich, die Voraussetzungen für die Anmietung einer privaten Wohnung erfüllt.“ Es werde jedoch zunehmend schwieriger, geeigneten Wohnraum für Einzelpersonen oder Familien mit mehr als vier Personen zu finden. Auch gesundheitliche Einschränkungen stünden dem Anmieten einer Wohnung des Öfteren entgegen.