| Aktuell, Weitere Herkunftsstaaten Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Asylbewerber aus Gambia scheitert mit Berufung vor Verwaltungsgericht
Ein Asylbewerber aus Gambia hat mit seiner Berufung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart keinen Erfolg gehabt.
Der Mann hatte subsidiären Schutz beantragt und argumentiert, dass ihm bei einer Rückkehr nach Gambia Verfolgung und unmenschliche Behandlung drohten. Er gab an, wegen Beteiligung an einem Putschversuch und Desertion aus der Armee verfolgt zu werden. Das Gericht wies jedoch seine Klage ab, da keine ausreichenden Beweise für eine konkrete Gefährdungslage vorlägen. Die Haftbedingungen in Gambia begründeten zwar grundsätzlich eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK, allerdings unternehme die neue Regierung Schritte zur Verbesserung. Die spezifischen Umstände des Klägers rechtfertigen nach Ansicht des Gerichts keine besondere Gefährdung. Die Berufung wurde zurückgewiesen.
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