| Aktuell, Weitere Herkunftsstaaten Urteil des VG Berlin: "Subsidiärer Schutz für russische Männer im grundwehrdienstpflichtigen Alter"
Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte am 20. Januar 2025 (Aktenzeichen: VG 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A), dass die Bundesrepublik Deutschland russische Männer, die befürchten, zum Grundwehrdienst eingezogen und anschließend im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, als subsidiär schutzberechtigt anzuerkennen hat.
In der Pressemittelung vom 31. Januar 2025 heißt es:
“Subsidiär schutzberechtigt sind nach dem Asylgesetz Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Diesen Schutzstatus hatten die Kläger, russische Männer im grundwehrdienstpflichtigen Alter, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt. Sie hatten geltend gemacht, bisher keinen Wehrdienst in der Russischen Föderation geleistet zu haben, weswegen ihnen bei einer Rückkehr drohe, in die Armee eingezogen zu werden und im Ukraine-Krieg kämpfen zu müssen. Diese Anträge hatte die Behörde abgelehnt.”
Die vollständige Meldung des Verwaltunsggerichts finden Sie unter diesem Link.