| LSBTIQ, Rechtliches Verfahren zur Einstufung homophober Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten
Laut Mitteilung des Bundestags vom 20.04.2023 habe sich dieser am selbigen Tag erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion befasst, der bewirken soll, dass die Bundesländer der am 28.01.2019 vom Bundestag beschlossenen Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsländer zuzustimmen. Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion solle die Bundesregierung dazu auf die Bundesländer einwirken.
Die Vorlage sei nach einer Dreiviertelstunde zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen worden.
In einem queer.de-Artikel vom 21.04.2023 wird der Antrag der CDU/CSU-Fraktion kritisiert. In Algerien würden Frauenrechte massiv eingeschränkt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen seien ein Straftatbestand. Und Oppositionelle würden willkürlich wegen vermeintlicher terroristischer Vergehen verfolgt. Ähnlich sei es in den anderen Ländern.
Sollten die Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, würde dies schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ohne genaue Prüfung der potenziellen Gefährdung der Geflüchteten bedeuten.
In einem Artikel des Journal Frankfurt vom 05.06.2023 können Sie ein Interview mit einem Vertreter des Rainbow Refugees e.V., nachlesen. Der Verein setzt sich für queere Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland ein. Unter anderem wird besprochen, dass die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“, auf denen auch Ghana und Senegal stehen, voraussichtlich vergrößert werde. Für Rainbow Refugees sei es unvorstellbar, dass weitere Länder mit queerfeindlichen Regierungen, wie etwa Tunesien, Marokko oder Georgien diesen Status ebenfalls erhalten sollten.