| Aktuell, Ukraine Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert über die Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine.
Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung regelt die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für Ausländer, die aufgrund des Krieges in der Ukraine am oder nach dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Die gültigen Aufenthaltserlaubnisse am 1. Februar 2024 bleiben einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall gültig. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und endet am 4. März 2025.
Die vollständige Verordnung finden Sie hier