| LSBTIQ, Rechtliches Verwaltungsgericht Berlin: Klage einer Transperson aus der Türkei abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer aus der Türkei stammenden Transperson mit Urteil (37 K 561.19 A) vom 15.11.2023 abgewiesen. Der Kläger sei in seinem Herkunftsland nicht wegen seiner sexuellen Identität, weder als Transperson noch als Homosexueller, tatsächlich verfolgt worden, auch drohe ihm keine unmittelbare Verfolgung.
Das ganze Urteil finden Sie hier.