| Aktuell, Aufenthalt Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Formales Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Eilverfahren ausreichend
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 2. August 2024 im Beschluss mit dem Aktenzeichen 12 S 1610/23 entschieden, dass ein formales Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gemäß § 104c AufenthG im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig ausreichend ist, wenn keine Anhaltspunkte für ein inhaltliches Abweichen vorliegen. Der Fall betraf eine Antragstellerin, deren Aufenthaltstitelverlängerung abgelehnt wurde. Nach einer nachgereichten Loyalitätserklärung sah das Gericht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Chancenaufenthaltsrechts gegeben sind. Eine atypische Ablehnung wäre nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die Beschwerde war teilweise erfolgreich, insbesondere hinsichtlich der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Die Abschiebungsandrohung wurde jedoch nicht weiter berücksichtigt.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.