| LSBTIQ, Rechtliches VG Saarland: Flüchtlingsanerkennung für lesbische Frau aus Marokko
Mit Urteil vom 27.01.2023 hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes (VG) einer lesbischen Asylsuchenden aus Marokko die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (Az. 3 K 1165/22). Das VG begründet seine Entscheidung insbesondere mit Verweis auf Artikel 489 des Marokkanischen Strafgesetzbuches, wonach Homosexualität unter Strafe steht. Menschen, die „unnatürliche“ sexuelle Beziehungen eingehen, drohten bis zu 3 Jahren Haft.