| Aktuell, Asylverfahren VG Stade: Über Ayslanträge syrischer Schutzsuchender muss trotz der unklaren Lage fristgerecht entschieden werden
Das Verwaltungsgericht Stade urteilte am 06. Februrar 2025 unter dem Aktenzeichen (10 A 1935/24), dass die unklare Lage in Syrien nicht dazu führen darf, dass über Asylanträge syrischer Schutzsuchender nicht innerhalb der Höchstfrist von 21 Monaten (§ 24 Abs. 7 AsylG) entschieden wird.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.