| LSBTIQ, Materialien, Rechtliches Wichtige Hinweise für aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatangehörige
Queer Refugees Deutschland haben am 22.03.2022 auf ihrer Homepage rechtliche Informationen für LSBTIQ-Flüchtlinge aus der Ukraine veröffentlicht, die am 24.02.2022 noch in der Ukraine gelebt haben (z. B. zum Studium oder für die Arbeit), aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen.
Nach Aussage des LSVD häufen sich die Hinweise darüber, dass Flüchtlinge ohne ukrainischen Pass zur Rückreise in ihre Herkunftsländer gedrängt werden. Die Organisation weist darauf hin, dass die Betroffenen sich nicht in ein klassisches Asylverfahren drängen lassen sollen, denn ein vereinfachtes Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz biete viele Vorteile.
Darüber hinaus bietet der LSVD Betroffenen, Beratungsstellen und Unterstützerinnen an, mit ihm Kontakt über das Kontaktformular aufzunehmen. Er könne dann mit der Zusendung umfassenden Materials bei der Beurteilung der Gefährdungslage für LSBTIQ in den jeweiligen Herkunftsländern unterstützen.
Die Informationen können Sie in mehreren Sprachen hier abrufen.