| Wohnsitzauflage NRW: Aufhebung der "gemeindescharfen" Wohnsitzauflage bei Frauenhausaufenthalt
Anbei finden Sie einen Erlass des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom 18. Mai 2018.
Der Erlass besagt, dass die sog. „gemeindescharfe“ Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz im Rahmen der Härtefallregelung des § 12a Abs. 5 Nr. 2c AufenthG aufgehoben werden muss, wenn sich die betroffene Person in einem Frauenhaus außerhalb der Zuweisungsgemeinde aufhält.
Den Erlass in voller Länge finden Sie hier.