| Afghanistan Zandegi - Keine Abschiebung nach Afghanistan

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. unterstützt die Kampagne "Keine Abschiebung nach Afghanistan":


OFFENER BRIEF:

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, des Bundesinnenministeriums und der Landesinnenministerien,

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge und Unverständnis beobachten wir, dass das Bundesinnenministerium seit einigen Monaten Pläne zur Abschiebung abgelehnter afghanischer Asylsuchender forciert. Ihren Anfang fanden diese Pläne in der Diskussion um sichere Zonen innerhalb Afghanistans und den Verlautbarungen des Bundesinnenministers, dass ob der hohen Summe von Entwicklungshilfe eine Rückkehr der Flüchtlinge erwartet werden dürfe. Mit der Rückführung von 125 „freiwillig ausreisewilligen“ Afghan_innen per Flugzeug von Frankfurt nach Kabul fand diese politische Diskussion Ende Februar 2016 erstmals ihre Umsetzung in die Praxis. Ein vor kurzer Zeit publik gewordenes Papier der EU-Kommission, in dem die Abschiebung von 80.000 Afghan_innen gefordert wird, lässt befürchten, dass der Charterflug aus Frankfurt nicht der letzte Flieger Richtung Kabul gewesen ist.

Mit diesem Brief möchten wir an Sie appellieren, diese Pläne zu überdenken. Angesichts der anhaltend schwierigen, sich sogar verschlechternden Situation in Afghanistan halten wir Abschiebungen dorthin für unerträglich. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die einem nunmehr fast 40 Jahre andauernden Krieg zu entkommen versuchen, in ebendiesen zurückgeschickt werden sollen.

Die Lage in Afghanistan:

Die Situation in Afghanistan ist so verheerend wie seit 15 Jahren nicht mehr. Laut UNHCR lag die Zahl von getöteten und verletzten Zivilisten für das Jahr 2015 bei über 11.000, und die Zahl von getöteten Aufständischen und Regierungskräften stieg extrem an. Ein Bericht der Bundeswehr kam zu dem Schluss, dass die Bedrohung in Afghanistan „erheblich“ sei. Das Auswärtige Amt spricht lediglich fünf der 34 Provinzen einen „relativ sicheren“ Status zu. Eine dieser „relativ sicheren“ Provinzen ist Kabul, dessen Stadtbereich allein im ersten Halbjahr 2015 durch 68 Sprengstoffattentate erschüttert wurde. Mit dem Raketenbeschuss des Parlamentsgebäudes offenbarte sich die dramatische Lage und das Selbstbewusstsein der Taliban-Bewegung erst vor wenigen Tagen erneut in einer negativ beeindruckenden Weise. Auch die Sicherheitslage in anderen Provinzen ist äußerst fragil. Dies verdeutlichen, neben der zeitweiligen Einnahme der Provinzhauptstadt Kunduz durch die Taliban im Herbst letzten Jahres, die Gebietsgewinne der Taliban in allen Regionen Afghanistans. Die Rede und Definition von „sicheren Zonen“ innerhalb Afghanistans mutet in diesem Kontext absurd an.

Die dramatische Verschlimmerung der Sicherheitslage in Afghanistan und die Tatsache, dass die wiedererstarkte Taliban-Bewegung erneut große Militäroperationen ankündigt hat, darf von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden. Es wäre mehr als skandalös, wenn nach Jahren eines faktischen Abschiebestopps  ausgerechnet zu  einem Zeitpunkt Rückführungen wieder auf die Agenda gesetzt würden, zu dem die Gewalt in Afghanistan eskaliert, weil der Bundesinnenminister sich aus innenpolitischen Gründen neu aufstellt und dem Rechtpopulismus durch eine harte Flüchtlingspolitik das Wasser abgraben will.

Die Exklusion in Deutschland:

Bereits jetzt werden Flüchtlinge aus Afghanistan systematisch von Integrationsangeboten ausgeschlossen und müssen in der Regel ein Jahr und länger auf eine Asylentscheidung warten. Diese Diskriminierung erschwert den Aufbau einer Zukunft sowie die gesellschaftliche Partizipation der Flüchtlinge in Deutschland erheblich und ist offenkundig motiviert von dem Bestreben, afghanische Flüchtlinge möglichst „abzuschrecken“. Darüber hinaus steht die Idee von sicheren Herkunftsstaaten oder Gebieten dem Recht auf individuelle Prüfung eines jeden Falles diametral entgegen und sorgt dafür, dass ethnisch oder national definierte Gruppen von Menschen gegeneinander ausgespielt werden.

In einem Zustand der gesetzlichen und praktischen Exklusion sorgen die Äußerungen von Vertreter_innen der Bundesregierung über unvermeidbare Abschiebungen und angeblich fehlende Anerkennungschancen für große Verunsicherung bei den in Deutschland lebenden Afghan_innen. Darüber hinaus befördert die verharmlosende Darstellung der katastrophalen Realität in Afghanistan die Delegitimation von Flucht im gesellschaftlichen Diskurs. Eine solche Position  ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die schutzsuchende Menschen als abzuwehrende Eindringlinge begreifen und rassistischen Ideologien einen neuen Auftrieb in Deutschland verleihen. Sie ist auch bei Betrachtung der Entscheidungspraxis des Bundesamts objektiv falsch: 2015 betrug die bereinigte Schutzquote für Asylsuchende aus Afghanistan  rund 80 Prozent.

Eine notwendige Korrektur:

Bundeskanzlerin Merkel äußerte im vergangenen Jahr, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Wohlergehen aller Afghan_innen verpflichtet sei. Dieses Wohlergehen wird nicht durch Abschiebungen in ein Land im Kriegszustand gesichert, dieses Wohlergehen wird einzig durch ein klares Bekenntnis zum Schutz von Asylsuchenden und damit einhergehenden Angeboten des Spracherwerbs, der gesellschaftlichen Partizipation und der Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet.

In diesem Sinne fordern wie Sie auf, die Situation in Afghanistan klar zu benennen, die Pläne zur Abschiebung afghanischer Asylsuchender umgehend einzustellen, die Schranken der Exklusion abzubauen und allen afghanischen Flüchtlingen ein Bleiberecht einzuräumen.

Mit freundlichen Grüßen,

Die Unstützer_innen der Kampagne

Zendegi – Keine Abschiebung nach Afghanistan        


Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit selber Unterstützer der Kampagne zu werden, finden Sie hier.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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