| Dublin-Verordnung VG Ansbach: Zustellungsproblematik in Gemeinschaftsunterkünfte, Ablauf der Überstellungs-Frist
Beschluss VG Ansbach vom 14. September 2015 (AN 14 S 15.50107) zur Zustellungsproblematik in Gemeinschaftsunterkünfte, 80V+ auch bei Ablauf der Überstellungs-Frist.
Rechtsanwalt Rainer schreibt hierzu: bei fehlerhafter Zustellung und Nichtkenntnis des Dublinbescheids laufen keine Klagefristen. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz und Klage haben solange Erfolg, solange der Dublinbescheid nicht aufgehoben wurde,auch wenn die Überstellungsfrist schon abgelaufen ist.