| Aktuell Anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig erklärt: FragDenStaat.de kämpft weiter für Transparenz
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig erklärt, was vor allem die zivilgesellschaftliche Plattform FragDenStaat.de betrifft, auf der Bürger digital und ohne Angabe ihrer Meldeadresse bei Behörden Dokumente anfordern können.
Das Innenministerium hatte seit langem Einwände gegen FragDenStaat, da es zur Verbreitung von Informationen beitrug, was vor Gericht zu einem Konflikt zwischen dem von der SPD geführten Ministerium und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit führte. Das Urteil könnte Anfrager abschrecken und Behörden ermutigen, die Kommunikation auf den Postweg zurückzubringen, was die Plattform als rückwärtsgerichtet ansieht. FragDenStaat plant, die Plattform zu erweitern und weiter zu klagen, während es die Ampel-Koalition drängt, das versprochene Transparenzgesetz zu verabschieden, das pseudonyme Anfragen erlauben würde.
Quelle: Netzpolitik.org