| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Baden-Württemberg: Erlass zur Umsetzung der Bezahlkarte veröffentlicht
Das das baden-württembergische Migrationsministerium hat einen Erlass zur Umsetzung der Bezahlkarte veröffentlicht.
Der Erlass zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wirft erhebliche Probleme auf. Die Karte wird nicht verpflichtend eingeführt, was bedeutet, dass Sozialämter in jedem Einzelfall entscheiden müssen, ob sie ausgegeben wird. Der politisch festgelegte Bargeldbetrag von maximal 50 Euro erfordert ebenfalls individuelle Entscheidungen, und Leistungen gemäß § 6 AsylbLG müssen weiterhin als Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Zudem komplizieren Positivlisten und individuelle Anträge die Gewährung von Überweisungen, was zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen kann.
Den vollständigen Erlass finden Sie hier.