| Aktuell, Asylverfahren Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Nichtberücksichtigung anhängiger Tatsachenrevision erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.12.2024 (2 BvR 1341/24) die Verfassungsbeschwerde eines in Griechenland schutzberechtigten afghanischen Staatsangehörigen nicht zur Entscheidung angenommen, dessen Eilantrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, obwohl beim Bundesverwaltungsgericht eine Tatsachenrevision betr. Griechenland gem. § 78 Abs. 8 AsylG anhängig ist.
Hier finden Sie den vollständigen Beschluss und hier die dazugehörige Pressemitteilung.