| Aktuell, Dublin-Verordnung BVerwG: Keine Gefahr von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung für nichtvulnerable Flüchtlinge bei Rückkehr nach Italien
Laut einer Pressemitteilung hat das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. November 2024 entschieden, dass alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable international Schutzberechtigte bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen, dass Asylanträge dieser Personen in Deutschland als unzulässig abgelehnt werden können. Die Kläger, zwei anerkannte Flüchtlinge aus Somalia und Syrien, hatten gegen ihre drohende Abschiebung nach Italien geklagt. Das Gericht stellte klar, dass ihnen unter den aktuellen Umständen in Italien keine extremen Lebensbedingungen drohen, die ihre grundlegenden Bedürfnisse gefährden würden.