| Aktuell, International Schutzberechtigte BVerwG: Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable anerkannte Flüchtlinge in Griechenland
Laut Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.2025 hat das Gericht in zwei Urteilen vom selben Tag (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 18.24, BVerwG 1 C 19.24) entschieden, dass alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen drohen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland könnten daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden.