| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Datenschutz und Bezahlkarten im Asylbewerberleistungsgesetz: Neue Grenzen gesetzt
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden hat am 19. August 2024 ein wegweisendes Positionspapier veröffentlicht, das die datenschutzrechtlichen Grenzen beim Einsatz von Bezahlkarten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festlegt. Mit der Einführung von Bezahlkarten in mehreren Kommunen wird die Notwendigkeit betont, strenge Datenschutzvorschriften einzuhalten. Das Papier schränkt unter anderem den Zugriff der Behörden auf Guthabenstände und räumliche Einschränkungen ein und stellt klar, dass keine unzulässige Datenverarbeitung oder Weitergabe an private Dienstleister erfolgen darf.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.