| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Entwurf MKJFGFI NRW: „Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW)"
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf einer „Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ vorgelegt. Zusammen mit einer geplanten Änderung des Ausführungsgesetzes zum AsylbLG soll die Verordnung die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen und Landeseinrichtungen des Bundeslandes umsetzen. Die Verordnung sieht jedoch eine Opt-Out-Regelung vor, die es den Kommunen ermöglicht, sich gegen die Nutzung der Bezahlkarte zu entscheiden. Dies könnte für Kommunen von Vorteil sein, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mögliche rechtliche Bedenken vermeiden möchten.