| Aktuell, Ukraine, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis EuGH-Urteil: Fakultativer vorübergehender Schutz kann entzogen werden
In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-244/24 und C-290/24 vom 19.12.2024 heißt es, dass ein Mitgliedstaat, der den vorübergehenden Schutz über die Anforderungen des Unionsrechts hinaus auf bestimmte Personengruppen ausgedehnt hat, ihnen diesen entziehen kann, ohne das Ende des nach Unionsrecht gewährten vorübergehenden Schutzes abzuwarten.
Das vollständige Urteil finden Sie hier und die dazugehörige Pressemitteilung unter diesem Link.