| Aktuell, Aufenthaltserlaubnis EuGH-Urteil über die Doppelbeantragung vorübergehenden Schutzes
Der EuGH stellt in einem Urteil (C‑753/23) vom 27. Februar 2025 fest, dass “Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG über die Gewährung vorübergehenden Schutzes einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach einer Person, die vorübergehenden Schutz genießt, die Erteilung eines daraus folgenden Aufenthaltstitels verweigert wird, wenn die Person einen solchen Aufenthaltstitel bereits in einem anderen Mitgliedstaat beantragt, aber noch nicht erhalten hat.” (Quelle: HRRF Newsletter)
Eine ukrainische Staatsangehörige hatte zuerst in Deutschland einen Antrag auf vorübergehenden Schutz und die Erteilung eines Aufenthaltstitel gestellt, etwas später dann auch in Tschechien. Dort wurde ihr Antrag mit Verweis auf das laufende Verfahren aber abgelehnt.
Das vollständige EuGH-Urteil finden Sie unter diesem Link.