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Bochum, 20.04.2023
Pressemitteilung 07/2023

Flüchtlingsrat NRW fordert Abschiebungsstopp für den Sudan

Der Flüchtlingsrat NRW fordert angesichts des Bürgerkriegs im Sudan einen generellen Abschiebungsstopp nach Sudan und Schutzstatus für Oppositionelle in Deutschland

Angesichts der Kämpfe, die zwischen dem Sudanesischen Militär unter General Al-Burhan und dem Chef der Paramilizen „Rapid Support Forces“ (RSF) Hemedti ausgebrochen sind und die immer mehr die Form eines Bürgerkrieges annehmen, fordert der Flüchtlingsrat NRW einen bundesweiten Abschiebestopp für den Sudan. Bis es zu einer Einigung darüber auf bundesweiter Ebene kommt, erwartet der Flüchtlingsrat von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, eigenständig für drei Monate Abschiebungen in den Sudan auszusetzen.

Faktisch werden auf Grund der Kämpfe, die besonders auch um den Flughafen der Hauptstadt Khartoum stattfinden, Abschiebungen bis auf Weiteres ohnehin nicht möglich sein. Aber auch auf lange Sicht ist nicht zu erwarten, dass in dem Land Verhältnisse einkehren, die eine Rückkehr von Sudanesinnen zumutbar erscheinen lassen.

„Angesichts der humanitären und politischen Lage im Land verbieten sich Abschiebungen von selbst“, stellt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, fest.

Das flächenmäßig drittgrößte Land Afrikas mit seinen rund 46 Millionen Einwohnern versinkt angesichts der anhaltenden Kämpfe zunehmend im Chaos. Das Land ist reich an Rohstoffen wie Öl und Gold, aber die meisten Menschen im Sudan leben in Armut. Mit den militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Generälen, die beide darauf aus sind, eine autoritäre Alleinherrschaft zu errichten, wächst die Gefahr insbesondere auch für politische Oppositionelle.

Im Jahr 2019 hatte eine von der Zivilgesellschaft getragene Bewegung den autoritären Langzeitherrscher Omar Al-Baschir gestürzt. Das Militär weigerte sich jedoch, seine Macht an eine zivile Regierung abzugeben. Al-Burhan putschte im Oktober 2021 gegen die nach der Absetzung Al-Baschirs gebildete Übergangsregierung aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Militär. Hemedti, der bereits durch die Massaker in Darfur durch die sog. Janjaweed unter seiner Führung berüchtigt geworden war, hatte sich mit seinen nun zu „Rapid Support Forces“ umgetauften Truppen an der blutigen Niederschlagung von Protesten gegen den Putsch hervorgetan. Alle Versprechungen, freie Wahlen abzuhalten, wurden bisher nicht erfüllt.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es in Deutschland, namentlich in Niedersachsen, eine große sudanesische Community gibt, die politisch sehr aktiv ist und sich bereits engagiert gegen den Diktator Al-Baschir eingesetzt hat. Nach dessen Vertreibung hat sie sich eindeutig sowohl gegen General Al-Burhan als auch gegen General Hemedti positioniert. Dennoch wurde etlichen Aktivistinnen eine Asylanerkennung durch das BAMF versagt.

Birgit Naujoks: „Der Demokratisierungsprozess, der mit der Vertreibung des Diktators Al-Baschir startete, ist mit den Kämpfen zwischen den rivalisierenden Militärs nun endgültig erstickt. Landes- und Bundesregierung müssen den bei uns lebenden Sudanesinnen klar signalisieren, dass sie hier in Sicherheit bleiben können und keine Abschiebung fürchten müssen. Neben einem Abschiebungsstopp muss jetzt endlich auch die Bedrohungslage für die sudanesischen Oppositionellen in Deutschland neu bewertet werden.“

 

Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Birgit Naujoks, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.

 

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