| Aktuell, EU-Flüchtlingspolitik Hintergrundinfos zu griechischem Unterstützungsprogramm HELIOS+
Am 15. Januar 2025 hat das BAMF an die „für Asyl und Rückkehr zuständigen Ministerien der Bundesländer" ein Schreiben mit konkreten Informationen zum “Überbrückungsprogramm” und zu HELIOS+ verschickt.
Anspruchsberechtigt sind demnach:
- Personen, deren Schutzerteilung in Griechenland höchstens 24 Monate zurückliegt
- Es werden nur Personen in Betracht gezogen, die „voraussichtlich langfristig in Griechenland integriert werden können". Weiter: „Aus diesem Grund richtet sich das Programm an alleinstehende, erwerbsfähige Personen ohne besondere Vulnerabilitäten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren".
Zu der Frage, wer vom BAMF angeschrieben wird, heißt es in dem Schreiben:
„Das Bundesamt adressiert dabei zum einen Personen, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben oder deren Antrag als unzulässig entschieden wurde und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, zum anderen werden Personen kontaktiert, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder bei denen der Bescheid über die Unzulässigkeit des Antrags noch nicht versendet wurde. Personen, die derzeit ein Klageverfahren führen, werden nicht für das Programm vorgesehen."
Das vollständige Schreiben des BAMF finden Sie hier.