| Aktuell, Abschiebung Kölner Verwaltungsgericht stoppt Vollzugsmaßnahmen bei asylrechtlichem Folgeantrag
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 18. Oktober 2024 entschieden, dass eine geplante Abschiebung ausgesetzt wird, da der asylrechtliche Folgeantrag einer Antragstellerin nicht allein zur Verzögerung der Abschiebung gestellt wurde. Die Antragstellerin hatte ihren Antrag im engen zeitlichen Zusammenhang mit ihrer bevorstehenden Abschiebung eingereicht. Laut Gericht fehlten jedoch ausreichende Anhaltspunkte, um von einer rein missbräuchlichen Antragstellung auszugehen, und verpflichtete die Ausländerbehörde, Vollzugsmaßnahmen bis zur Klärung im Hauptverfahren einzustellen.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.