| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Landessozialgericht Hamburg hebt Entscheidung zur Bezahlkarte auf
Der Informationsverbund Asyl & Migration informiert über eine wichtige Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg:
Im Juli 2024 hatte ein Beschluss des Hamburger Sozialgerichts für Aufsehen gesorgt, in dem die starre Beschränkung von Bargeld für Personen, die Leistungen über die sogenannte Bezahlkarte erhalten, für rechtswidrig erklärt worden war. Das Landessozialgericht Hamburg hat diese Entscheidung nun am 17. September 2024 aufgehoben, da es keinen ausreichenden Grund für eine entsprechende Anordnung sieht.
Das Sozialgericht Hamburg hatte das Amt für Migration in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, einer schwangeren Antragstellerin und ihrem Kleinkind den notwendigen Mehrbedarf für die Schwangerschaft bzw. die Bedarfserhöhung für ihr Kind als zusätzlichen Barbetrag auszuzahlen oder den Bargeldrahmen auf der Bezahlkarte zu erhöhen. Das Sozialgericht sah das gesetzliche Ermessen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Bargeldbeträge nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Eine starre Obergrenze von Bargeldabhebungen (50 bzw. 10 €) berücksichtige nicht die individuellen Lebenssituationen der Leistungsberechtigten.
Das Landessozialgericht Hamburg sieht hingegen keinen Anordnungsgrund und hat den Beschluss aufgehoben (bzgl. des Kindes; Mehrbedarfe für Schwangerschaft waren zwischenzeitlich mit der Geburt des Kindes entfallen). Wesentliche Nachteile, die im Wege eines Eilverfahrens verhindert werden müssten, drohten jedenfalls für die Zeit in der Aufnahmeeinrichtung nicht. Weder die höheren Kosten für Waren und Dienstleistungen noch der Mehraufwand zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs oder die Dauer der eingeschränkten Bargeldauszahlungen würden ein unzumutbares Maß oder eine besondere Schwere erreichen. Allein in der Begrenzung der monatlichen Verfügungsmöglichkeit über Bargeld liege kein wesentlicher Nachteil.
Hier finden Sie den Beschluss des LSG.
Der Auffassung des Landessozialgerichts hat sich auch das Sozialgericht München angeschlossen.