| Unterbringung auf Landesebene NRW-Landesregierung stellt keine Impfungen für Flüchtlingsunterkünfte bereit
Anbei erhalten Sie eine Presseerklärung der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum vom 26.04.2021:
''Zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte müssen Impfungen gegen COVID-19 für Flüchtlinge in Sammelunterkünften aussetzen
Eigentlich gehören Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, in Prioritätsgruppe 2 und müssten seit mehr als zwei Wochen geimpft werden. So jedenfalls schreibt es § 3 Abs 1 Nr. 11 der Corona-Impfverordnung vom 31. März 2021 vor. Die Impfverordnung sieht hier einen dringenden Bedarf für alle Menschen, die in Sammelunterkünften leben müssen, denn sie haben ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko und daher „mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung“.
Doch während andere in Prioritätsgruppe 2 eingeordnete Menschen durchaus Impfstoffe erhalten, warten Flüchtlinge in den Heimen, ebenso wie Obdachlose in NRW immer noch vergeblich auf ein Impfangebot.
Nach Information der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum (MFH) hat die NRW-Landesregierung beschlossen, die Impfungen für Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Die MFH protestiert aufs Schärfste gegen die damit verbundene Ungleichbehandlung der Betroffenen.
Begründet hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Aussetzung der Impfungen mit dem Lieferstopp der Fa. Johnson & Johnson. Da dieser Impfstoff nur einmal verabreicht werden müsse, sei er für Flüchtlinge und Obdachlose besonders geeignet.
Die MFH Bochum aber fragt:
- Warum werden Menschen in anderen Sammelunterkünften (z. B. Jugend-, und Behinderteneinrichtungen, Pflegeheime und Frauenhäuser) geimpft, Flüchtlinge und Obdachlose jedoch nicht?
- Warum können Flüchtlinge und Obdachlose in NRW keine zweifach-Impfung erhalten? In Schleswig-Holstein beispielweise wurde sogar in den Erstaufnahmeeinrichtungen, wo Flüchtlinge in der Regel nur für kurze Zeit verbleiben, mit dem Biontech Impfstoff geimpft. In kommunalen Einrichtungen verbleiben die Flüchtlinge ohnehin lange genug, so dass problemlos ein zweiter Impftermin durchgeführt werden kann.
- Und warum erhalten Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, nicht die Möglichkeit, Termine in den lokalen Impfzentren zu machen, wo teilweise auch längst Personen mit niedrigerer Prioritätsstufe geimpft wurden?
Diese Ungleichbehandlung von Flüchtlingen und Obdachlosen gegenüber anderen Menschen derselben Prioritätsgruppe ist aus Sicht der MFH inakzeptabel. Sie verletzt den Gleichbehandlungsanspruch des Grundgesetzes, an den sich auch die nordrhein-westfälische Landesregierung zu halten hat.
Die MFH fordert das MAGS daher auf, der Impfverordnung unverzüglich zu entsprechen und Flüchtlingen in Sammeleinrichtungen das Recht auf eine Impfung nicht länger vorzuenthalten.''