| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung OVG-Urteil: Ausstellung einer Beschäftigungserlaubnis trotz vergangener Identitätstäuschung
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt urteilte am 09. November 2021 (Az.: 2 M 79/21) im Falle der Ausstellung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 4a Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 32 Abs. 2 Nr. 5 BeschV, dass es nicht zulässig sei, ein Beschäftigungsverbot wegen einer in der Vergangenheit liegenden Identitätstäuschung zu erlassen, wenn der oder die Antragstellende im Laufe des Verfahrens wieder mitwirkt.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.