| Aktuell, Sozialleistungen Regelsätze für Grundleistungen nach AsylbLG: Kürzungen im kommenden Jahr und detaillierte Aufschlüsselung der Beträge
Im kommenden Jahr sinken die Regelsätze für die Grundleistungen nach § 3 / 3a AsylbLG – eine politische Entscheidung der Bundesregierung, die mehr schlecht als recht formalrechtlich gerechtfertigt wird, führt zu Kürzungen von 19 bis 13 Euro. Der Kollege Rüdiger Böker hat wie jedes Jahr eine detaillierte Tabelle erstellt, die die einzelnen Abteilungen der Regelsätze, wie Ernährung, Mobilität und Telekommunikation, aufschlüsselt. Die ersten sechs Seiten widmen sich den SGB II / XII-Leistungen, während die Seiten 7 und folgende die relevanten Beträge für das AsylbLG und das Jahr 2025 behandeln. Diese detaillierte Zusammensetzung ist entscheidend für die Prüfung von Kürzungen nach § 1a und für die Berücksichtigung von Bedarfen, die durch Sachleistungen gedeckt werden.
Die Tabelle finden Sie hier.