| Aktuell, Mitwirkungspflichten, Prekärer Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis Überarbeiteter Afghanistan-"Grunderlass" des Sozialministeriums Schleswig-Holstein
Update! Aktualisierter Afghanistan Grunderlass vom 18. Februar 2025
Die erste Fassung des Erlasses vom 30.12.2024 wurde mit Wirkung vom 7.1.2025 und nochmals am 18.2.2025 vom Sozialministerium für in Schleswig-Holstein aufhältige afghanische Staatsangehörige überarbeitet.
Am 18.2.2025 erfolgte eine erneute Anpassung des Afghanistan-Grunderlasses.
Aus der Mitteilung des Sozialministeriums vom 18.2.2025:
"...anliegend übersenden wir Ihnen eine (erneute) Anpassung unserer Erlasslage Afghanistan. Es hat lediglich eine minimale Änderung in Ziffer 5 - Asylrechtliche Beratung durch die Zuwanderungsbehörden stattgefunden, um so der besonderen Beratungsbedürftigkeit der vulnerablen Gruppe der afghanischen Frauen und Mädchen (noch) besser gerecht zu werden."
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein schreibt dazu:
“Diese Änderung des Grunderlasses ist insofern bedeutend, weil den Ausländerbehörden jetzt ausdrücklich aufgegeben wird, afghanische Frauen infolge der EuGH-Rechtsprechung zur Gruppenverfolgung von Frauen in Afghanistan proaktiv - und nicht erst auf deren Nachfrage hin - auf die Möglichkeit eines Asylfolgeantrages beim BAMF hinzuweisen. Auch wird auf eine geeignete Beratungsbroschüre zum Thema der Landesflüchtlingsbeauftragten hingewiesen.”
Die erwähnte Beratungsbroschüre finden Sie unter diesem Link
Die erste Fassung des Erlasses vom 30.12.204 wurde mit Wirkung vom 07.01.2025 vom Sozialministerium bzgl. aufenthaltsrechtlicher Regelungen für in Schleswig-Holstein aufhältige afghanische Staatsangehörige überarbeitet.
Aus der Mitteilung des Sozialministeriums vom 07.01.2025:
"...am 30.12.2024 übermittelten wir Ihnen eine umfangreiche Überarbeitung unseres Afghanistan „Grunderlasses" (siehe unten). In der Folgezeit hat sich eine Änderung hinsichtlich der Möglichkeit der geförderten frewilligen Ausreie nach Afghanistan im Rahmen des REAG/GARP 2.0 ergeben (Ziffer 3 des Erlasses). Insofern haben wir unsere Erlasslage – minimal – an die aktuellen Gegebenheiten angepasst; der Erlass vom 30.12.2024 wird durch die aktualisierte Fassung ersetzt (siehe Ziffer 7 der Erlasses). Zur besseren Nachvolllziehbarkeit übersenden wir Ihnen den Afghanistan „Grunderlass" in der Fassung vom 07.01.2025 sowohl als Reinschrift (Anlage 01), als auch im Änderungsmodus (Anlage 02)...."
Den überarbeiteten Erlass finden Sie hier.