| Aktuell, Mitwirkungspflichten, Prekärer Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis Überarbeiteter Afghanistan-"Grunderlass" des Sozialministeriums Schleswig-Holstein
Die erste Fassung des Erlasses vom 30.12.204 wurde mit Wirkung vom 07.01.2025 vom Sozialministerium bzgl. aufenthaltsrechtlicher Regelungen für in Schleswig-Holstein aufhältige afghanische Staatsangehörige überarbeitet.
Aus der Mitteilung des Sozialministeriums vom 07.01.2025:
"...am 30.12.2024 übermittelten wir Ihnen eine umfangreiche Überarbeitung unseres Afghanistan „Grunderlasses" (siehe unten). In der Folgezeit hat sich eine Änderung hinsichtlich der Möglichkeit der geförderten frewilligen Ausreie nach Afghanistan im Rahmen des REAG/GARP 2.0 ergeben (Ziffer 3 des Erlasses). Insofern haben wir unsere Erlasslage – minimal – an die aktuellen Gegebenheiten angepasst; der Erlass vom 30.12.2024 wird durch die aktualisierte Fassung ersetzt (siehe Ziffer 7 der Erlasses). Zur besseren Nachvolllziehbarkeit übersenden wir Ihnen den Afghanistan „Grunderlass" in der Fassung vom 07.01.2025 sowohl als Reinschrift (Anlage 01), als auch im Änderungsmodus (Anlage 02)...."
Den überarbeiteten Erlass finden Sie hier.