| Aktuell, Ukraine, Aufenthalt Verlängerung wichtiger Regelungen für Einreise, Aufenthalt und Schutzstatus von Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 4. März 2026
In einem Artikel vom 26. November berichtet der Patriätätische, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat in Übereinstimmung mit der EU eine Verlängerung der Regelungen zum Aufenthalt und Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 beschlossen. Diese umfasst die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung und die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung. Während ukrainische Staatsangehörige weiterhin vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, wird der Personenkreis für Staatenlose und Drittstaatsangehörige ohne unbefristeten Aufenthalt in der Ukraine eingeschränkt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Verlängerung, kritisiert jedoch die eingeschränkte Regelung für bestimmte Gruppen ohne Schutzstatus.
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