| Abschiebungshaft AG Fritzlar: Abschiebungshaft darf kein Selbstzweck sein
Anbei finden Sie einen Beschluss des Amtsgericht Fritzlar vom 6. Februar 2020.
Im vorliegenden Fall geht es um die Ablehnung der Verhängung einer Abschiebehaft gegen einen Mann, der bereits mehrfach aus Italien nach Deutschland wieder eingereist ist.
Dem Beschluss zufolge ist „[...] der Wille des Betroffenen bezüglich seines gegenwärtigen und zukünftigen Aufenthaltslandes eindeutig. Die hier in Betracht gezogene Abschiebungsmaßnahme kann in einem Europa der offenen Grenzen nicht zum Ziel führen, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen für die Beheimatung des Betroffenen in Italien getroffen werden. Letzteres ist vorliegend nicht ersichtlich.
Dieses Gericht sieht sich jedenfalls außerstande, gegen den Betroffenen eine Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung, die vor dem Hintergrund der Beachtung der Menschenwürde nicht zum Selbstzweck verkommen darf, anzuordnen.“
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.