| Integrationsgesetz, Wohnsitzauflage Wohnsitzauflage in NRW in Kraft getreten
Wie geplant ist am 1. Dezember 2016 die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV-E) in Kraft getreten.
Das Land NRW folgt mit dieser Verordnung dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz.
Die landesinterne Wohnsitzauflage "verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie als anerkannte Schutzberechtigte nach dem NRW-Integrationsschlüssel zugewiesen wurden".
Die Verordnung in voller Länge finden Sie hier.
Zudem finden Sie hier weitere Materialien in diesem Zusammenhang: