| Asylverfahren, Weitere Herkunftsstaaten VG Hannover: Flüchtlingszuerkennung für marokkanische Christin
Urteil des VG Hannover v. 19.09.2018 – 3 A 11422/17: Das Gericht verpflichtet das Bamf zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Falle einer zum Christentum konvertierten missionarisch aktiven Marokkanerin. Dabei bezieht sich das Gericht zum Nachweis, dass ggf. bereits das öffentliche Bekenntnis zu einer anderen Religion nach dem marokkanischen Strafgesetz in der Praxis als missionarische Tätigkeit ausgelegt wird, auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Andere Verwaltungsgerichte, die die Anwendung der marokkanischen Strafgesetze restriktiver verstehen wollen und deshalb eine religiöse Verfolgung ablehnen, beschäftigten sich mit dieser Antwort der Bundesregierung bisher nicht.
Das Urteil des VG Hannover in voller Länge finden Sie hier.