| Aufenthaltsgestattung und Duldung BMAS: Schwerbehindertenausweise nicht mehr an Laufzeiten von Duldungen geknüpft
Rundschreiben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Bundesländer vom 21.09.2021 anlässlich einer Änderung der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung bei Menschen mit Fluchthintergrund.
Bislang ist die Laufzeit von Schwerbehindertenausweisen an die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels geknüpft, auch bei Geduldeten wurde dies bislang so gehandhabt.
Ab sofort erfolgt grundsätzlich keine Koppelung der Befristung der Schwerbehindertenausweise an die Geltungsdauer der Duldungen mehr.
Für Aufenthaltsgestattungen gilt diese Regelung nicht.
Das Schreiben des BMAS finden Sie hier.