| Aktuell, Ukraine, Aufenthaltsgestattung und Duldung, Aufenthaltserlaubnis Erlässe aus NRW und Niedersachen zur Gruppe der drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine
Per Erlass vom 17. Oktober 2022 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen über das "Verfahren bei nicht-ukrainischen drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine" informiert. Die getroffenen Regelungen sind Ergebnis einer gesonderten Prüfung des Ministeriums über den Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten Studierenden innerhalb der Gruppe der nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen.
Der Erlass kann hier abgerufen werden.
Das niedersächsische Innenministerium hat am 27.12.2022 einen entsprechenden Erlass bezüglich aus der Ukraine geflohener Drittstaatsangehöriger versendet, der hier einsehbar ist.