| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass (NRW): Abschiebungsstopp in den Iran nach § 60a Abs. 1 AufenthG
Anbei finden Sie einen Erlass nach § 60a Abs. 1 AufenthG des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen über einen sofortigen Stopp von Abschiebungen in den Iran aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen.
Abschiebungen in den Iran sind aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen zunächst bis zum 7. Januar 2023 auszusetzen.
Diese Anordnung bezieht sich nicht auf Gefährder und Personen, für die ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG besteht. Die Prüfung der Frage, ob ein
solcher Ausnahmetatbestand vorliegt, erfolgt im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung.
Den aufgrund dieser Anordnung zu duldenden Personen sind gemäß § 60a Abs. 4 AufenthG entsprechende Bescheinigungen auszustellen.
Den vollständigen Erlass finden Sie hier als pdf-Datei.