| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass MIK NRW: Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit
Der NRW-Ministerium für Flucht und Integration hat bestätigt, dass der Erlass zur Vermeidung von Nachtabschiebungen von Familien mit Kindern weiterhin gültig ist, wie bereits im Januar 2024 angekündigt. Dieser Erlass fordert, dass Ausländerbehörden Familien mit Kindern unter 14 Jahren nicht zwischen 21 Uhr und 6 Uhr abschieben sollen und dass die Familien vorher über die Abschiebung informiert werden müssen, ohne den genauen Termin zu nennen.
Informationen über den erweiterten Erlass finden Sie hier
Anbei finden Sie einen Erlass des MIK zur Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit vom 13. Januar 2016.