| Aufenthaltsgestattung und Duldung OLG Hamm: Rechtswidrigkeit einer Wohnungsdurchsuchung
Anbei finden Sie einen Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 04.03.2021 (Az.: 15 W 80/21) bezüglich einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Suche von Identitätsnachweisen eines ausreisepflichtigen Antragstellers, deren Abschiebung aufgrund nicht vorhandener Identitätsnachweise gescheitert ist.
1. Eine Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke des Auffindens von Identitätspapieren darf nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich in der Wohnung Ausweispapiere oder sonstige zur Identifizierung geeignete Dokumente befinden.
2. Keine konkreten Anhaltspunkte in diesem Sinne sind die Verletzung der aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten durch die betroffene Person und ein durch die Behörde vorgetragener allgemeiner Erfahrungsschatz, wonach "nahezu" alle ausreisepflichtigen Personen Identitätspapiere besitzen.